Der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch. Um ihn durchzusetzen, muss er zunächst beziffert werden. Hierfür benötigt der Pflichtteilsberechtigte Informationen über die Zusammensetzung und den Wert des Nachlasses.
Daher hat der Pflichtteilsberechtigte gegenüber den Erben Ansprüche auf Auskunftserteilung und Wertermittlung. Diese können separate geltend gemacht und auch gerichtlich verfolgt werden, um so den Zahlungsanspruch vorzubereiten.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, im Wege einer sog. Stufenklage die sukzessive Erfüllung sämtlicher Ansprüche geltend zu machen. Dies hat den Vorteil, dass trotz fehlender Bezifferung der eigentlichen Geldforderung mit Erhebung der Klage die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs verhindert werden kann.
In der Praxis werden die Ansprüche aber in der Regel zunächst außergerichtlich geltend gemacht. Auch dabei kann das Verlangen nach Auskunft und Wertermittlung von vornherein mit einem unbezifferten Zahlungsanspruch, ggf. auch mit der Anforderung einer Abschlagszahlung verbunden werden.
Der Pflichtteil im Erbrecht ist ein komplexes Thema. Als Ihr versierter Berater stehe ich Ihnen natürlich bei allen Fragen und Anliegen zur Verfügung und unterstütze Sie dabei, das optimale Ergebnis im Pflichtteilsrecht zu erzielen.
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