Der Pflichtteilsberechtigte kann vom oder von den Erben die unverzügliche Zahlung des ihm zustehenden Vermögens verlangen. Um den Pflichtteil zu berechnen und seine Ansprüche geltend zu machen, benötigt er jedoch zahlreiche Informationen. Diese sichert ihm der Gesetzgeber zu.
Von Gesetzes wegen ist der Pflichtteilsanspruch ein reiner Geldanspruch, der sich gegen den oder die Erben richtet. Von diesen kann die unverzügliche Zahlung des Pflichtteils verlangt werden.
Oftmals ist die Situation des Pflichtteilsberechtigten dadurch gekennzeichnet, dass er seinen Zahlungsanspruch gar nicht beziffern kann, weil ihm die hierfür erforderlichen Informationen fehlen. Aus diesem Grund gewährt ihm das Gesetz verschiedene, voneinander unabhängige Informationsansprüche, die sich ebenfalls gegen den bzw. die Erben richten. Üblicherweise vollzieht sich daher die Pflichtteilsgeltendmachung – sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren – in der Regel in folgenden Stufen:
Berechnung und Geltendmachung des Zahlungsanspruchs.
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