Wann sind Eltern pflichtteilsberechtigt?

Die Eltern des Erblassers sind immer dann pflichtteilsberechtigt, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge (Kinder und Kindeskinder) hinterlässt. Auch wenn der Erblasser verheiratet war, besteht zu Gunsten der Eltern ein gesetzliche Erbrecht und auch ein Pflichtteilsrecht. Allerdings fällt der Pflichtteil der Eltern niedriger aus, wenn der Erblasser verheiratet war.

Bestand Zugewinngemeinschaft, kann der Elternpflichtteil nicht größer sein als 1/8 des Nachlasses, bei allen anderen Güterständen ¼.

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Der Pflichtteil im Erbrecht ist ein komplexes Thema. Als Ihr versierter Berater stehe ich Ihnen natürlich bei allen Fragen und Anliegen zur Verfügung und unterstütze Sie dabei, das optimale Ergebnis im Pflichtteilsrecht zu erzielen.

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