Was bedeutet Anrechnung auf den Pflichtteil?

Mitunter hat der Pflichtteilsberechtigte vom Erblasser zu dessen Lebzeiten Geschenke erhalten. Dabei kann der Erblasser (spätestens) bei Ausführung der jeweiligen Zuwendung angeordnet haben, dass der Beschenkte sich den Wert des Geschenks auf einen späteren Pflichtteils anrechnen lassen muss. In diesem Fall wird also der Betrag des Pflichtteilsanspruchs (einschließlich Pflichtteilsergänzungsansprüchen) um den Wert der anrechnungspflichtigen Zuwendung gekürzt.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Anrechnungsbestimmung durch den Erblasser selbst und spätestens bei Ausführung der jeweiligen Zuwendung angeordnet werden muss, damit der Pflichtteilsberechtigte die Chance hat, das mit dieser Bestimmung versehene Geschenk zurückzuweisen.

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