Was bedeutet Enterbung?

Das Prinzip der Testierfreiheit erlaubt es jedem (künftigen) Erblasser, durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) die erbrechtliche Situation nach seinem Tod selbst zu regeln. Dabei kann er sowohl positive als auch negative Anordnungen treffen, durch die Pflichtteilsrechte seiner nächsten Angehörigen beeinträchtigt werden. Insbesondere kann er bestimmte Personen ausdrücklich enterben, also bestimmen, dass sie an seinem Nachlass keine Rechte haben sollen (Enterbung). Ebenso ist es aber auch möglich, andere Personen in einem solchen Umfang zu Erben zu berufen, dass für den oder die Pflichtteilsberechtigten keine Nachlassbeteiligung mehr verbleibt. Auch dies stellt faktisch eine Enterbung des bzw. der betroffenen Pflichtteilsberechtigten dar.

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