Der ordentliche Pflichtteil bezeichnet den Pflichtteilsanspruch, der sich auf den beim Erbfall tatsächlich vorhandenen, den sog. realen Nachlass bezieht.
Zusätzlich können auch sog. Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehet, die durch lebzeitige Schenkungen des Erblassers ausgelöst werden, also durch Vermögensminderungen, die den beim Tod vorhandenen Nachlass geschmälert haben.
Der Pflichtteil im Erbrecht ist ein komplexes Thema. Als Ihr versierter Berater stehe ich Ihnen natürlich bei allen Fragen und Anliegen zur Verfügung und unterstütze Sie dabei, das optimale Ergebnis im Pflichtteilsrecht zu erzielen.
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