Wie hoch ist der Pflichtteil des überlebenden Ehegatten?

Der überlebende Ehegatte (und ebenso auch der eingetragene Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft) ist grundsätzlich stets pflichtteilsberechtigt. Der Umfang seines Pflichtteils hängt aber davon ab, ob der Erblasser Abkömmlinge hinterlässt oder – falls keine Abkömmlinge vorhanden sind – Eltern.

Ganz grob betrachtet, kann man von folgendem Bild ausgehen:

Güterstand

Ehegatten-pflichtteil bei keinem Abkömmling aber lebenden Eltern

Ehegatten-pflichtteil bei

1 Abkömmling

Ehegatten-pflichtteil bei

2 Abkömmlingen

Ehegatten-pflichtteil bei

mehr als 2 Abkömmlingen

Zugewinngemeinschaft

3/8

1/4

1/4

1/4

Gütertrennung

¼

1/4

1/6

1/8

Gütergemeinschaft

1/4

1/8

1/8

1/8

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Der Pflichtteil im Erbrecht ist ein komplexes Thema. Als Ihr versierter Berater stehe ich Ihnen natürlich bei allen Fragen und Anliegen zur Verfügung und unterstütze Sie dabei, das optimale Ergebnis im Pflichtteilsrecht zu erzielen.

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