Wissenswertes zum Thema Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs

Von Gesetzes wegen ist der Pflichtteilsanspruch ein reiner Geldanspruch, der sich gegen den oder die Erben richtet. Von diesen kann die unverzügliche Zahlung des Pflichtteils verlangt werden.

Oftmals ist die Situation des Pflichtteilsberechtigten dadurch gekennzeichnet, dass er seinen Zahlungsanspruch gar nicht beziffern kann, weil ihm die hierfür erforderlichen Informationen fehlen. Aus diesem Grund gewährt ihm das Gesetz verschiedene, voneinander unabhängige Informationsansprüche, die sich ebenfalls gegen den bzw. die Erben richten. Üblicherweise vollzieht sich daher die Pflichtteilsgeltendmachung – sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren – in der Regel in folgenden Stufen:

  1. Auskunft über den Bestand des pflichtteilsrelevanten Nachlasses
  2. ggf. eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit der erteilten Auskünfte
  3. Ermittlung des Werts der Nachlassgegenstände und Schulden

Berechnung und Geltendmachung des Zahlungsanspruchs.

Christopher Riedel -
 Profilbild
Christopher Riedel
Tel.: +49 211 54 22 74-0

Sie wünschen eine individuelle Beratung?

Ich unterstütze Sie bei Ihrem Anliegen. Rufen Sie mich am besten an oder nutzen Sie unser Kontaktformular und ich melde mich so schnell es geht.

KonTAKTFORMULAR

Schreiben Sie mir...

Ich helfe Ihnen gerne bei Ihren Fragen weiter.

Der Pflichtteil im Erbrecht ist ein komplexes Thema. Als Ihr versierter Berater stehe ich Ihnen natürlich bei allen Fragen und Anliegen zur Verfügung und unterstütze Sie dabei, das optimale Ergebnis im Pflichtteilsrecht zu erzielen.

Vielen Dank! Wir haben Ihre Nachricht erhalten!

Oops! :(