Wissenswertes zum Thema Höhe des Pflichtteils

Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch in Höhe der Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils. Die konkrete Höhe hängt zum einen von der Erbquote ab, kann aber zum anderen auch von etwaigen lebzeitigen Zuwendungen des Erblassers an den Pflichtteilsberechtigten und/oder andere Personen beeinflusst werden (Ausgleichung, Anrechnung etc.). Außerdem spielt natürlich der Wert des Nachlasses eine entscheidende Rolle.

Im Falle lebzeitiger Schenkungen (an Dritte), die den Nachlass des Erblassers reduziert haben, können zusätzlich sog. Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen.

Grundsätzlich besteht der Pflichtteil in einem Geldanspruch in Höhe der Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils.

Soweit es nur um den Pflichtteil am real vorhandenen Nachlass geht (ohne Berücksichtigung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen) und keine Ausgleichung und/oder Anrechnung zu berücksichtigen ist, lautet die Rechenformel:

Pflichtteil = ½ x Erbquote x Wert des Nachlasses

Christopher Riedel -
 Profilbild
Christopher Riedel
Tel.: +49 211 54 22 74-0

Sie wünschen eine individuelle Beratung?

Ich unterstütze Sie bei Ihrem Anliegen. Rufen Sie mich am besten an oder nutzen Sie unser Kontaktformular und ich melde mich so schnell es geht.

KonTAKTFORMULAR

Schreiben Sie mir...

Ich helfe Ihnen gerne bei Ihren Fragen weiter.

Der Pflichtteil im Erbrecht ist ein komplexes Thema. Als Ihr versierter Berater stehe ich Ihnen natürlich bei allen Fragen und Anliegen zur Verfügung und unterstütze Sie dabei, das optimale Ergebnis im Pflichtteilsrecht zu erzielen.

Vielen Dank! Wir haben Ihre Nachricht erhalten!

Oops! :(