Das deutsche Erbrecht regelt eindeutig, welche Personen pflichtteilsberechtigt sind. Den Pflichtteil bekommt jeder Abkömmling des Erblassers, der laut Testament von der Erbfolge ausgeschlossen ist. Das gilt auch für die Eltern und den Ehegatten des Erblassers.
Mehr zum Thema Pflichtteilsberechtigte erfahrenDer Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils und hängt von der Erbquote sowie weiteren Parametern ab. Die Höhe ist dementsprechend von Fall zu Fall unterschiedlich und muss jeweils individuell errechnet werden. Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch.
Mehr zum Thema Höhe des Pflichtteils erfahrenHat der Erblasser zu Lebzeiten bereits Vermögen verschenkt, kann dies den Pflichtteil natürlich verringern. Der Gesetzgeber sieht in solchem Fällen innerhalb einer gewissen Frist einen sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch vor, um die Reduzierung des Pflichtteils durch die lebzeitige Schenkung auszugleichen.
Mehr zum Thema Pflichtteilsergänzungsanspruch erfahrenDer Pflichtteilsberechtigte kann vom oder von den Erben die unverzügliche Zahlung des ihm zustehenden Vermögens verlangen. Um den Pflichtteil zu berechnen und seine Ansprüche geltend zu machen, benötigt er jedoch zahlreiche Informationen. Diese sichert ihm der Gesetzgeber zu.
Mehr zum Thema Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs erfahrenErblasser haben die Möglichkeit, den gesetzlichen Pflichtteil zu beschränken. „In guter Absicht“ bedeutet dabei, dass spezifische Gründe für diese Entscheidung vorliegen, beispielsweise eine erhebliche Überschuldung oder Verschwendungssucht, was zur Zersplitterung des Vermögensteils führen würde.
Mehr zum Thema Pflichtteilsbeschränkung erfahrenDer Gesetzgeber kennt den Vorgang der Pflichtteilsentziehung, verknüpft diese letztwillige Verfügung aber mit ganz bestimmten Vorgaben. Der Grund für die Pflichtteilsentziehung muss im Testament mit Bezug zum Gesetz detailliert dargelegt werden, sonst ist er ungültig.
Mehr zum Thema Pflichtteilsentziehung erfahrenPflichtteilsberechtigte müssen ihre Ansprüche relativ schnell geltend machen. Denn nach drei Jahren sind diese verjährt. Die Frist beginnt, sobald der Pflichtteilsberechtigte vom Erbfall und der letztwilligen Verfügung, die ihn von der gesetzlichen Erbfolge ausschließt, Kenntnis genommen hat.
Mehr zum Thema Verjährung des Pflichtteils erfahrenErben können auf ihren gesetzlichen Pflichtteil verzichten. Dafür ist ein notariell beurkundeter Vertrag notwendig. Der Pflichtteilsverzicht kann ohne Gegenleistung vereinbart werden, aber auch durch eine Abfindung abgegolten werden. Die Erb- und Pflichtteilsquoten werden davon nicht berührt.
Mehr zum Thema Pflichtteilsverzicht erfahrenStiftungen sollen das Vermögen vor Zugriff und Zersplitterung schützen und so transgenerational erhalten beziehungsweise einem guten Zweck dienen. Pflichtteilsansprüche werden dadurch aber nicht ausgeschlossen. Insbesondere eine lebzeitige Stiftungserrichtung kann zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen führen.
Mehr zum Thema Pflichtteil und Stiftung erfahrenDie Übertragung des Unternehmens ist für einen Eigentümer ein entscheidendes Moment in der generationenübergreifenden Strukturierung seines Vermögens. Dabei kommt es häufig zu Pflichtteilsansprüchen, deren Höhe unter anderem vom Wert des Unternehmens abhängt.
Mehr zum Thema Pflichtteil und Unternehmensnachfolge erfahrenDer Pflichtteil im Erbrecht ist ein komplexes Thema. Als Ihr versierter Berater stehe ich Ihnen natürlich bei allen Fragen und Anliegen zur Verfügung und unterstütze Sie dabei, das optimale Ergebnis im Pflichtteilsrecht zu erzielen.
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